Bekanntmachung bezüglich der zugegangenen Wahlbenachrichtigungsbriefe
Sehr geehrte Wahlberechtigte in der Gemeinde Nonnweiler,
in den vergangenen Tagen sind die Wahlbenachrichtigungsbriefe zu den anstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 zugestellt worden.
Leider ist unserem Druckdienstleister bei der Personalisierung der Schreiben an Wahlberechtigte mit dem Hausnummernzusatz A, B, C etc. ein Fehler unterlaufen. In den Adressfeldern der Briefe an diesen Personenkreis fehlt der vorgenannte Hausnummernzusatz. Es ist daher möglich, dass einzelne Wahlbenachrichtigungen ihren Empfänger nicht erreicht haben.
Der Druckdienstleister wurde durch die Gemeinde Nonnweiler beauftragt, die betreffenden Wahlberechtigten erneut mit einem Wahlbenachrichtigungsbrief anzuschreiben.
Diese zweite Versendung betrifft nur Personen mit einem Hausnummernzusatz (A, B, C etc.).
Briefwahlanträge, die bereits online oder schriftlich auf Basis der fehlerhaften Benachrichtigungen gestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.
Der Gemeindewahlleiter / Wahlamt Nonnweiler
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